21.07.2010 11:33

Begleitnovelle zum Lissabon-Vertrag auf Initiative der Grünen beschlossen

Die Verfassungsänderungen in Folge des Lissabon-Vertrages sind auf Initiative der Grünen und ihres Aussenpolitischen Sprechers Alexander Van der Bellen am 8.Juli erfolgreich beschlossen worden. Wir konnten unsere gute Verhandlungsposition - Verfassungsmehrheit - dafür einsetzen, die Parlamentsdebatten  zu europäisieren und verbesserte Information zur Europapolitik in der Öffentlichkeit herzustellen. Die Regierung muss in Zukunft ihre europapolitischen Positionen  auf Antrag einer Minderheit vorlegen. Und der Nationalrat hat die Möglichkeit Beschlüsse direkt gegenüber einem Kommissionsvorschlag zu fassen. Ein EU-Informationsgesetz soll bis Weihnachten 2010 erarbeitet und damit die europapoltischen Entscheidungsprozesse transparenter und nachvollziehbarer werden. Eine Geschäftsordnungsreform bis Mitte nächsten Jahres wird die Minderheitenrechte in EU-Angelegenheiten stärken. Überdies ist es gelungen, die UNO-Charta als zentrale völkerrechtliche Basis und die Neutralität als  gültige verfassunsgrechtliche Grundlage hervorzuheben.

"Veto" als Recht des Parlaments verankert


Änderungen des Primärrechts durch den Europäischen Rat sind nun auch wie Staatsvertrag anzusehen und bedürfen der 2/3-Ratifikation durch den Nationalrat bedürfen. Für die Zustimmung zu einer Brückenklausel (Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip zur qualifizierten Mehrheit) nach Art 48 Abs 7 EUV  muss sich der/die zuständigen Minister/in eine Vorab-Genehmigung durch das Parlament holen. Über alle sonstigen geplanten Brückenklauseln ist das Parlament vorab zu informieren. Das „Veto“ gemäß dem Lissabonvertrag wird als Recht des Parlaments im B-VG verankert. Ebenso wird die Subsidiaritätsrüge und –klage im B-VG verankert. Die schon gängige Praxis der Berichte zum Arbeitsprogramm der Kommission werden zur Verfassungspflicht gemacht.

Dokumente:





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